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Maschinen vermieten kann jeder, wir aber lösen auch Probleme

Ihr Maschinenverleih in München seit 1988
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Geschäftsbedingungen der Fa. Verleihnix

Bestandteil und Grundlage unserer Mietverträge

Mietpreise:

Die in der Preisliste angegebenen Mietpreise beziehen sich auf einen Miettag (max. 24 Std.) incl. der gesetzl. Mehrwertsteuer. Mindestmietzeit ist eine Tagesmiete. Sonn- und Feiertage sind bei Tagesmieten mietfrei.

Langzeitrabatt:

Mietdauer 3 oder 4 Tage abzügl. 10 % (bei Tagesmietpreisen)

Mietdauer 5 oder 6 Tage abzügl. 20 % (bei Tagesmietpreisen) 

ab 7 Tage auf Anfrage 

Bei Wochenpreisangeboten (z.B. Rollgerüst und Kondenstrockner) gilt diese Regelung nicht.

 

Abholung / Bezahlzung:

Bei Geräteabholung kann die Hinterlegung einer Kaution mindestens in Höhe des voraussichtlichen Mietpreises verlangt werden, spätestens bei Rückgabe ist der Gesamtbetrag zu begleichen. „Auf Rechnung“ ist nicht möglich. 


Eine Verfügbarkeitsgarantie kann jedoch nicht gewährt werden, da es vorkommen kann, dass zugesagte Maschinen z.B. durch einen Defekt kurzfristig nicht zur Verfügung stehen. Wir werden aber selbstverständlich alles daran setzen, in jedem Fall eine entsprechende Maschine für Sie parat zu haben.

Terminverzug:

Bei verspäteter Rückgabe kann für jede angefangene Stunde 20% vom Tagesmietpreis berechnet werden.

Mietzeitverlängerung:

Sollte das Gerät vom Mieter länger als vorgesehen benötigt werden, so ist grundsätzlich die schriftliche Zustimmung des Vermieters erforderlich. Verlängerungswünsche werden nur persönlich oder per Telefax  angenommen, ein Telefonanruf alleine genügt grundsätzlich nicht.
Bei Nichtbeachtung dieser Bestimmung wird spätestens 24 Stunden nach Ablauf der im Mietvertrag vereinbarten Rückgabezeit eine Anzeige wegen Unterschlagung bei der zuständigen Polizeibehörde erstattet.

Zustand der Mietgeräte:

Die Mietgeräte werden betriebsfähig und gereinigt dem Mieter übergeben. Abweichungen davon werden auf schriftlich fixiert (z.B.: Gehäuse des Airless-Spritzgerätes teilweise mit blauer Farbe behaftet).

Reinigung:

Die Mietgeräte sind gereinigt und funktionsfähig zurückzugeben (Zustand mindestens so gut wie bei Mietbeginn).

Bei unterlassener Reinigung kann eine Reinigungspauschale in Höhe von mindestens € 25,00 berechnet werden, die dann sofort zur Zahlung fällig ist.

Entsorgung:

Wiederverwendbare Staubsäcken (z.B. Parkettschleifer, etc.) sowie Industriesauger  sind völlig geleert zurückzugeben, ansonsten wird eine Entsorgungspauschale in Höhe von € 15,00 je Staubsack / Sauggerät sofort zur Zahlung fällig, unabhängig von der Füllmenge.

Wirkungsgarantie:

Eine Gewährleistung für den Wirkungsgrad der Geräte (z.B. Abfräsen von Bodenklebern, etc.) wird ausdrücklich nicht zugesagt, der Mieter ist für die Auswahl und den Einsatz der Geräte selbst verantwortlich.

Gerätemängel:

Zeigt sich beim Betrieb der Geräte während der Mietzeit ein offensichtlich technischer Mangel, so hat der Mieter den Vermieter sofort und unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen, um weitergehende Beschädigungen zu vermeiden. Der weitere Gebrauch der Geräte ist unverzüglich zu unterlassen.

Ein Ersatzanspruch auf ein Tauschgerät besteht grundsätzlich nicht. Der Mieter haftet für den unsachgemäßen Einsatz der Mietgeräte. Aufgetretene Schäden am Mietgerät, die der Mieter zu vertreten hat, werden auf Kosten des Mieters von einem Fachbetrieb instandgesetzt. Reparaturzeiten (40% des Tagesbasispreises) werden wie Mietzeiten behandelt und dem Mieter nach der regulären Mietzeitberechnungsstaffel in Rechnung gestellt (siehe oben bei Preisstaffelung).

Geplatzte Druckschläuche, Staubsäcke, Staubbeutel, etc.  sind vom Mieter zu ersetzen (es gilt der Wiederbeschaffungswert, nicht der Zeitwert). Es gelten die aktuellen Preislisten der Gerätehersteller bzw. der Geräte-Fachhändler.

Haftung:

Der Vermieter haftet nicht für Sach- oder Personenschäden des Mieters oder Dritter, die in Zusammenhang mit der Bedienung und Benutzung der Mietgeräte stehen. Der Vermieter haftet auch nicht für einen eventuellen Verdienstausfall des Mieters aufgrund der Unbrauchbarkeit oder Nichtverfügbarkeit des Mietobjektes. Eine Minderung der Miete ist ausgeschlossen, wenn der Mieter durch eigenes Verschulden oder Dritter am Gebrauch der Mietgeräte gehindert wird (z.B. Arbeitsverbot am Wochenende wegen Lärmbelästigung, etc.).

Verlust:          

Verluste, die durch Einbruchdiebstahl, Diebstahl oder sonstiges Abhandenkommen während der Mietzeit entstehen, sowie Schäden durch Transportunfälle etc., gehen voll zu Lasten des Mieters (Wiederbeschaffungswert). Die Mietgeräte bleiben grundsätzlich Eigentum des Vermieters.

Versicherung:

Informieren Sie ihren Haftpflichtversicherer über den Gebrauch der Mietgeräte, da Haftpflichtversicherungen nicht grundsätzlich für gemietete Gegenstände und Geräte haften.

Rücknahme von Verbrauchsmaterial:

Bei uns gekaufte, bei Rückgabe jedoch nicht benutzte Schleifbänder, Schleifscheiben und Lacke (nur im nichtgeöffneten Originalgebinde) werden nur innerhalb von 7 Tagen ab Kaufdatum wieder zum Originalpreis zurückgenommen.