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Maschinen vermieten kann jeder, wir aber lösen auch Probleme

Ihr Maschinenverleih in München seit 1988
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Häufig gestellte Fragen...

 

...zum Mietvorgang ...zur Abwicklung und Technik ...ganz allgemein
Muss ich die Maschinen vorher reservieren? Muss ich am gleichen Tag zurückgeben? Kann ich nicht verbrauchtes Material zurückgeben?
Kann ich online reservieren?
Was ist, wenn die Maschine einen Defekt aufweist? Sind die Maschinen versichert?
Gibt es einen Wochenendtarif? Was ist, wenn die Maschine gar nicht geeignet ist? Was passiert, wenn eine Maschine kaputt geht?
Wann beginnt das Wochenende? Muss ich die Maschinen reinigen? Was passiert, wenn die Maschine gestohlen wird?
Ist eine Mietkaution fällig? Muss ich den Saugbeutel selbst entsorgen? Wann darf ich Lärm machen?
Wie hoch ist die Mietkaution? Kann ich nach Feierabend noch Material nachordern? Wann darf ich den Rasen mähen?
Brauche ich einen Ausweis? Was ist, wenn ich verspätet zurückgebe? Muss ich die Mittagsruhe beachten?
Genügt zur Abholung ein Führerschein? Was ist, wenn ich die Maschine länger brauche? Wann ist das Geschäft geöffnet?
Gibt es bei längerer Mietdauer Rabatt? Kann ich am Sonntag Maschinen zurückgeben? Gibt es einen Lieferservice?
Gibt es einen Kurzzeittarif? Gibt es ein Übergabeprotokoll? Gibt es einen weiteren Verleihnix-Laden?
Sind die Mietpreise incl. MwSt.?    

Mietpreise

Die angegebenen Mietpreise beziehen sich auf einen Miettag incl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Mietrechnungen sind spätestens bei der Maschinenrückgabe fällig und sofort zu bezahlen (bar, EC- oder Kreditkarte). "Auf Rechnung" ist nicht möglich.


Miettag

Bei Reservierungen werden die Geräte in der Regel ab 8.00 Uhr bereit gestellt, der Miettag endet spätestens am nächsten Werktag um 8.00 Uhr.

Für nicht reservierte Geräte, z.B. spontane Abholung, beginnt der Miettag mit der Uhrzeit der Abholung und endet spätestens nach 24 Stunden des auf den Abholtag folgenden Werktages (z.B. Dienstag 11.00  Uhr bis Mittwoch 11.00 Uhr = 1 Miettag   oder    Samstag 11.30 Uhr bis Montag 11.30 Uhr = 1 Miettag).


Mietpreisrabatt

Mietdauer 3 oder 4 Tage abzügl. 10 % (bei Tagesmietpreisen)

Mietdauer 5 oder 6 Tage abzügl. 20 % (bei Tagesmietpreisen) 

ab 7 Tage auf Anfrage 

Ausnahme: Rollgerüste sowie spezielle Wochenpreise wie z.B. bei Bau- und Kondenstrocknern.


MindestmietzeitPfeil OBEN.jpg

Mindestmietzeit ist eine Tagesmiete, Sonn- und Feiertage sind mietfrei.
Stunden- oder Kurzzeittarife werden nicht angeboten.


Kaution

Die Kaution ist bei Mietbeginn zu entrichten, entweder in bar, per Kreditkarte oder EC-Karte mit PIN.

Neukunden müssen bei fehlendem Nachweis über den Wohnort (z.B. wenn nur der Führerschein oder Reisepass vorliegt, da darin keine Meldeadressen angegeben sind) beim ersten Verleihvorgang die Kaution grundsätzlich per EC- oder Kreditkarte hinterlegen.

Gerne akzeptieren wir auch Kreditkarten, da bei einer Kreditkartenreservierung der Betrag nur gesperrt, Ihr  Kreditkartenkonto aber nicht belastet wird.


Kautionshöhe Pfeil OBEN.jpg

Die Höhe der Kaution setzen wir individuell nach Maschinentyp, voraussichtlicher Mietdauer, etc. fest.

Es existieren keine starren Beträge, wir beurteilen die Gesamtsituation. In den meisten fällen genügen € 50,- oder € 100,-, bei manchen Gerätetypen wie z.B. Airless-Geräten mindestens € 150,- und mehr.

Grundsätzlich gilt:
Die Kaution ist mindestens so hoch wie der zu erwartende Rechnungsbetrag.

Wenn Sie z.B. ein Rollgerüst für 3 Wochen mieten möchten, dann ist die Kaution mindestens so hoch wie die voraussichtlichen Mietkosten.

Gerne akzeptieren wir auch Kreditkarten, da bei einer Kreditkartenreservierung der Betrag nur gesperrt, Ihr  Kreditkartenkonto aber nicht belastet wird.


Wochenende

Das Wochenende gilt als ein Miettag. Das Wochenende beginnt am Samstag ab 08.00 Uhr und endet am nächsten Werktag um 08.00 Uhr.

Nach Verfügbarkeit können Sie die Maschinen gerne ohne Aufpreis schon am Freitag ab 14.00 Uhr abholen, dies jedoch kann nicht fest zugesagt werden, ausser Sie reservieren bereits fest für Freitag, dann wird allerdings dieser Tag zusätzlich berechnet.


Verspätete Rückgabe Pfeil OBEN.jpg

Bei verspäteter Rückgabe kann für jede angefangene Stunde 20% vom Tagesmietpreis berechnet werden. Ab der fünften Stunde wird somit ein ganzer Miettag abgerechnet.

Gerne drücken wir mal ein Auge zu, wenn aber bereits seit 8.00 Uhr der nächste Kunde vergeblich auf Ihr Gerät wartet, dann hilt alles nichts.


Reservierung

Der einfachste und kürzeste Weg ist die telefonische Reservierung. Im persönlichen Gespräch kann man kurz abklären, ob die gewünschte Maschine tatsächlich auch die richtige Wahl ist und vor allem können wir sofort in unserer Reservierungsliste überprüfen, ob die Maschine zum gewünschten Zeitpunkt auch verfügbar ist.

Unverbindliche Anfragen und Anregungen können Sie uns gerne per E-Mail oder mit Hilfe unseres Kontaktformulars übermitteln, verbindlich reservieren jedoch bitte per Telefon: 089 - 724 30 722


Mietshop

Unser Mietshop ist aus technischen Gründen vorübergehend nicht im Netz verfügbar, aber während den Öffnungszeiten ist eine telefonische Reservierung sowieso immer der sinnvollste Weg.


Rücknahme von Verbrauchsmaterial

Verbrauchsmaterial (z.B. Schleifpapiere für Parkettschleifer), das nicht benutzt worden ist, nehmen wir innerhalb von 7 Tagen zum Verkaufspreis zurück, Parkettlacke jedoch nur ungeöffnet (kein Anbruch).

Offensichtlich oder vermutlich gefrorene Flüssigkeiten (Parkettlacke, Reinigungsmittel, etc.) sind von der Rückgabe ebenso ausgeschlossen wie beschädigte Umverpackungen.


Legitimation Pfeil OBEN.jpg

Als Neukunde bitten wir Sie einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis vorzulegen, aus dem die gegenwärtige Meldeadresse hervorgeht.

Kunden mit ausländischen Ausweispapieren müssen leider zwingend die Kaution per EC- oder Kreditkarte begleichen, da die Meldeadresse in den Papieren oftmals nicht angegeben ist. Barkautionen sind in diesen Fällen leider nur in Höhe des Wiederbeschaffungswertes der Mietgegenstände möglich.

Wir bitten um Verständnis, aber die Erfahrung hat gezeigt, dass im Schadensfall bei nicht in Deutschland gemeldeten Mitbürgern wegen des fehlenden Nachweises über den Wohnsitz eine Strafverfolgung nur sehr schwer möglich ist.


Mietzeitverlängerung

Praxis: In der Regel genügt ein kurzer Telefonanruf, wenn wir aber das Gefühl haben, uns Sorgen machen zu müssen, dann bestehen wir auf eine schriftliche Ankündigung der beabsichtigten Mietzeitverlängerung.

Rechtliche Seite: Sollte das Gerät vom Mieter länger als vorgesehen benötigt werden, so ist grundsätzlich die schriftliche Zustimmung des Vermieters erforderlich. Verlängerungswünsche werden nur persönlich, per Telefax oder e-Mail angenommen, ein Telefonanruf alleine genügt grundsätzlich nicht.

Bei unangekündigter, eigenmächtiger Mietzeitverlängerung wird spätestens 48 Stunden nach Ablauf der im Mietvertrag ursprünglich vereinbarten Rückgabezeit eine Anzeige wegen Unterschlagung bei der zuständigen Polizeibehörde erstattet.


Zustand der Geräte bei Vertragsbeginn

Die Mietgeräte werden in der Regel betriebsfähig und gereinigt dem Mieter übergeben. Abweichungen davon werden im Mietvertrag schriftlich fixiert (z.B.: Gehäuse des Airless-Spritzgerätes teilweise mit blauer Farbe behaftet).


Zustand der Geräte bei der RückgabePfeil OBEN.jpg

Die Mietgeräte sind gereinigt und funktionsfähig zurückzugeben (Zustand mindestens so gut wie bei Mietbeginn).

Für vom Kunden bewusst nicht gereinigte und grob verschmutzte Geräte wird ein Reinigungszuschlag in Höhe von mindestens 30% des Tagesmietpreises erhoben,

Natürlich wissen wir, dass Sie als Kunde oftmals nicht die technischen Möglichkleiten haben, ein Gerät akkurat zu reinigen, uns reicht ja schon eine durchgeführte Grobreinigung.

Wer allerdings selbst dazu zu faul ist, oder aus welchen Gründen auch immer, der muss eben für diese zusätzliche Dienstleistung bezahlen. Wir haben kein Problem damit.


Entsorgung von Staubsäcken

Staubsäcke (z.B. Parkettschleifer, etc.)sind völlig geleert zurückzugeben.
Saugbeutel von Industriesaugern sind vom Kunden selbst zu entsorgen.

Bei Nichtbeachtung wird eine Entsorgungspauschale in Höhe von € 20,00 je Staubsack oder Saugbeutel berechnet. Wir bitten um Verständnis, aber wir sind keine Müllentsorgungsunternehmen.


Wirkungsgarantie

Eine Gewährleistung für den Wirkungsgrad der Geräte (z.B. Abfräsen von Bodenklebern, etc.) wird nicht zugesagt, der Mieter ist für die Auswahl und den Einsatz der Geräte selbst verantwortlich.


Technische Mängel während der Mietzeit

Zeigt sich beim Betrieb der Geräte während der Mietzeit ein offensichtlich technischer Mangel, so hat der Mieter den Vermieter sofort und unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen, um weitergehende Beschädigungen zu vermeiden.

Der weitere Gebrauch der Geräte ist unverzüglich zu unterlassen. Ein Ersatzanspruch auf ein Tauschgerät besteht grundsätzlich nicht, wird aber nach Möglichkeit umgehend von uns organisiert.

Zugleich erkennen wir Mängel nicht an, die erst bei Rückgabe gemeldet werden. Gerne wird z.B. der Versuch unternommen, erst bei der Rückgabe einen Mangel anzugeben, um vermeintlich den Mietpreis drücken zu können.

Sie können Mängel jederzeit sofort melden, z.B. auf unserem Anrufbeantworter 089-72430722, per Fax 089-72430723 oder per e-Mail info@verleihnix.de

Aufgetretene Schäden am Mietgerät, die der Mieter zu vertreten hat, werden auf Kosten des Mieters von einem Fachbetrieb instandgesetzt, denn der Mieter haftet für den unsachgemäßen Einsatz der Mietgeräte.

Natürlich wissen wir, dass jede Maschine irgendwann das "letzte Loch" gebohrt hat, immerhin handelt es sich bei Ihrem Mietgerät in der Regel um ein mittlerweile gebrauchtes Gerät. In solchen Fällen werden Sie sicher nicht zur Kasse gebeten. Wenn Ihnen aber z.B. ein Meißelhammer vom Gerüst fällt und zerbricht, da kann man beim besten Willen nicht mehr von allgemeinen Gebrauchsspuren sprechen.

Auch wird man bei offensichtlich überbelasteten Maschinen wohl einen Schadensersatz geltend machen, denn auch Handwerksmaschinen sind ebenso wie Sie persönlich nicht in der Lage, stundenlang ohne die geringste Arbeitspause zu funktionieren.

Eine klassische Überbeanspruchung ist z.B. der Einsatz einer Erdfräse bei offensichtlich felsigem und sehr steinigem Untergrund, da sind dann gleich mal ca. € 1.000,- für ein neues Getriebe fällig.

Offensichtlich durch unsachgemäßen Gebrauch geplatzte Druckschläuche, Staubsäcke, Staubbeutel, etc. sind vom Mieter zu ersetzen (es gilt der Wiederbeschaffungswert, nicht der Zeitwert).

Es gelten bei allen Ersatzteilbeschaffungen die aktuellen Preislisten der Gerätehersteller bzw. der Geräte-Fachhändler.


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Technische Hilfe

Bei Problemen mit Mietgeräten wählen Sie während den Öffnungszeiten unsere Geschäftsnummer: 089-724 30 722

Für Notfälle außerhalb der Öffnungszeiten sind Notrufnummern auf Ihrem Mietvertragsformular angegeben.


Haftung

Der Vermieter haftet nicht für Sach- oder Personenschäden des Mieters oder Dritter, die in Zusammenhang mit der Bedienung und Benutzung der Mietgeräte stehen.

Der Vermieter haftet auch nicht für einen eventuellen Verdienstausfall des Mieters aufgrund der Unbrauch-barkeit oder Nichtverfügbarkeit des Mietobjektes. Eine Minderung der Miete ist ausgeschlossen, wenn der Mieter durch eigenes Verschulden oder Dritter am Gebrauch der Mietgeräte gehindert wird (z.B. Arbeitsverbot am Wochenende wegen Lärmbelästigung, etc.).

Oft hören wir bei der Rückgabe, dass man wegen der Nachbarn garnicht hätte arbeiten können, also sei wohl auch keine Miete fällig...

...doch! Wenn Sie ein Hotelzimmer mieten, die ganze Nacht aber in der Hotelbar sitzen und dann frühmorgens auschecken, dann erwarten Sie doch auch nicht, dass das Hotelzimmer umsonst war!

Ok... vielleicht umsonst, aber sicher nicht kostenlos.Wink


Verlust

Verluste, die durch Einbruchdiebstahl, Diebstahl oder sonstiges Abhandenkommen während der Mietzeit entstehen, sowie Schäden durch Transportunfälle etc., gehen voll zu Lasten des Mieters (Wiederbeschaffungswert). Die Mietgeräte bleiben grundsätzlich Eigentum des Vermieters.


VersicherungPfeil OBEN.jpg

Informieren Sie Ihren Haftpflichtversicherer über den Gebrauch der Mietgeräte, da Haftpflichtversicherungen nicht grundsätzlich für gemietete Gegenstände haften.


Ruhezeiten

Der Wohnungsmieter ist mietrechtlich verpflichtet, zwischen 22.00 Uhr abends und 7:00 Uhr morgens sowie von 13.00 bis 15.00 Uhr ruhestörenden Lärm, verursacht durch Zimmerlautstärke überschreitendes Radiohören und Herumtrampeln, zu unterlassen (BGH V ZB 11/98).

Lärm, der durch gelegentliche Renovierungsarbeiten von Mitmietern verursacht wird, z.B. durch eine Bohrmaschine oder eine Parkettschleifmaschine, muss hingenommen werden. Renovierungen sollte man dennoch so organisieren, dass "geräuschvolle" Arbeiten vor 20 Uhr erledigt werden. Grundsätzlich sind jedoch beim Gebrauch dieser Geräte als Heimwerker die allgemeinen Ruhezeiten und die Nachtruhe einzuhalten.

 

Handwerkerlärm / Renovierungslärm zitiert aus  AnwaltOnline - Ihre Rechtsanwälte für Mietrecht

Durch Handwerker oder Renovierungsarbeiten verursachter Lärm ist vom Mieter in Grenzen hinzunehmen. Im allgemeinen sind vom Lärmverursacher die Ruhezeiten zu beachten, in diesen Zeiten sollte der Lärm also vermieden werden. Bei einer Ausnahmesituation wie z.B. bei einem Umzug oder Renovierung kann Lärm auch während der Mittagsruhe (13-15 Uhr) zulässig sein. Lärmimmissionen von benachbarten Baustellen sind gleichfalls hinzunehmen.

Gerade beim lediglich temporären Charakter von Renovierungsarbeiten ist eine erhöhte Lärmentwicklung für einen solchen begrenzten Zeitraum zu dulden. Der Verursacher ist jedoch gleichfalls an das Gebot der Rücksichtnahme gebunden und muß somit Sorge tragen, daß die Arbeiten möglichst zügig abgeschlossen werden, um die Dauer der Belästigung zu minimieren.

Die allgemeinen Ruhezeiten sind einzuhalten. Der Lärm muß somit abends beendet sein und die Arbeiten sind i.d.R. während der Mittagsruhe zu unterbrechen; an Sonn- und Feiertagen müssen die Arbeiten ebenfalls unterlassen werden, sofern es sich nicht um einen Notfall handelt (z.B. Wasserrohrbruch).

 

Hier ein weiteres Urteil des Amtgerichts München zu einer Mietminderungssache:

Im Gegensatz zu Lärm bei Bauten außerhalb des Mietobjektes, hat der Vermieter kaum eine Möglichkeit den entstehenden Lärm bei Ausbauten innerhalb der Wohnung des Nachbarn zu verhindern und ist deshalb für diesen auch nicht verantwortlich. Eine Mietminderung ist daher nicht zulässig.

Grund für dieses Urteil kann wohl die aus der Gewohnheit resultierende Eigenschaft sein, dass Mieter immer mal wieder gern ihre Wohnung umbauen, der Ein- und Auszug ebenfalls nicht ruhig von Statten geht und dem Mieter auch die Möglichkeit der Renovierung gegeben werden muss, zumal er im Mietvertrag dazu verpflichtet werden kann.


Amtsgericht München Az: 3 C 3583/06


Ruhezeiten für Rasenmäher und Co.

Seit dem 6.9.2002 ist die neue Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung in Kraft. Danach darf der Rasen in Wohngebieten an Werktagen zwischen 7 Uhr und 20 Uhr gemäht werden. An Sonn- und Feiertagen ist es gar nicht erlaubt.

Für Freischneider, Grastrimmer, Laubbläser oder Laubsammler gelten strengere Zeiten:
Der Betrieb ist nicht  erlaubt in der Zeit von 7 Uhr - 9 Uhr, in der Mittagszeit von 13 Uhr - 15 Uhr, und ab 17 Uhr ist Schluß. Von dieser strengen Regelung befreit sind Geräte, die besonders leise sind, zum Beispiel Geräte mit dem Umweltzeichen. Für sie gilt dann eine Arbeitszeit von 7 Uhr - 20 Uhr.


Verleihnix-Partner in Mü-Freimann

Unser Verleihpartner im Münchner Norden ist völlig autark und nicht in unsere Produktpalette integriert.

Die Verleihnix - Maier & Seyfried GbR hat ein völlig eigenständiges Mietprogramm sowie teilweise abweichende Preise, Serviceleistungen und Geschäftsbedingungen.

Bitte informieren Sie sich dort über deren Angebot:  HOMEPAGE Verleihnix - Maier & Seyfried GbR

Lieferservice

Gerne Liefern wir Ihnen die Maschinen nach Hause oder auf die Baustelle.
Lieferbedingungen und Lieferkosten können Sie HIER einsehen.


ÖffnungszeitenPfeil OBEN.jpg

Unser Geschäft ist Mo - Fr von 06.00 - 17.00 Uhr und an Samstagen von 07.00 - 12.00 Uhr geöffnet.

Außerhalb der Öffnungszeiten ist eine Geräterückgabe nicht möglich...   ...und, wie schon oft angefragt, nein, man kann die Maschinen leider nicht am Sonntag irgendwo hinters Haus stellen.